Dr. Bernalin Kaya
Kieferorthopädische Praxis

Unsere Leistungen

Zahnfehlstellungen beeinträchtigen nicht nur die Schönheit Ihres Lächelns, sie können auch schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Wir bieten Ihnen ein breites Behandlungsspektrum, das neben der klassischen kieferorthopädischen Behandlung auch eine Reihe von Zusatzleistungen umfasst. Welche Art der Behandlung für Sie in Frage kommt, klären wir gemeinsam mit Ihnen nach umfangreichen Beratungsgesprächen.

Leistungen für Erwachsene
Leistungen für Kinder

 

Allgemeine Antworten zu den Behandlungskosten

Gesetzlich versicherte Patienten

Bei Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung auf der Grundlage des so genannten KIG - Systems (Kieferorthopädische Indikationsgruppen). Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Die Zahnfehlstellung wird anhand einer festgelegten Tabelle beurteilt. Dabei übernimmt die Krankenkasse ab einem bestimmten Schweregrad der Fehlstellung die Behandlungskosten. Es wird während der Behandlung ein gewisser Eigenanteil fällig, der nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurückgezahlt wird.

Bestimmte Materialien und Leistungen, die dem neuesten Stand der Kieferorthopädie entsprechen, werden zum Teil nicht von der Kasse übernommen. Diese bieten wir Ihnen als private Zusatzleistungen an.

Erwachsene erhalten bei einer kieferorthopädischen Behandlung in der Regel keine Leistungen von der Krankenkasse. Das bedeutet, Sie müssen die Behandlungskosten selbst übernehmen. Einzige Ausnahme dabei: Es ist eine kombinierte kieferorthopädisch - kieferchirurgische Behandlung erforderlich. Dann gelten auch für Erwachsene die gleichen o. g. Richtlinien wie bei Kindern. Es wird während der Behandlung ein gewisser Eigenanteil fällig, der nach erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurückgezahlt wird und auch hier werden bestimmte Materialien und Leistungen, die dem neuesten Stand der Kieferorthopädie entsprechen, zum Teil nicht von der Kasse übernommen. Diese bieten wir Ihnen als private Zusatzleistungen an.

Diese Regelung trifft auch für Beihilfeberechtigte zu. Auch hier werden kieferorthopädische Behandlungen (mit Ausnahme des oben genannten kombinierten Falls) nach dem 18. Lebensjahr nicht übernommen.

Privat versicherte Patienten

Bei Kindern und Erwachsenen hängt eine Kostenübernahme durch die private Krankenkasse vom individuell abgesicherten Tarif ab. Entsprechend kann es sein, dass die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden. Sie sollten diese Frage vor Beginn der Behandlung unbedingt mit der zuständigen Krankenkasse klären. Wir werden Sie dabei selbstverständlich mit Stellungnahmen und Hilfestellungen unterstützen.

Im Rahmen einer gesetzlichen Neustrukturierung der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) Anfang 2012 ergab sich zudem, dass auch die privaten Krankenversicherungen bestimmte Materialien und Leistungen, die dem neuesten Stand der Kieferorthopädie entsprechen, zum Teil nicht mehr übernehmen. Wir beraten Sie vor diesem Hintergrund selbstverständlich ausführlich über die bestehenden Möglichkeiten.

Beihilfeberechtigte Patienten

Die Beihilfe übernimmt kieferorthopädische Behandlungen nur bis zum 18. Lebensjahr. Auch hier gilt die Ausnahme, dass bei Erwachsenen einzig kombinierte kieferorthopädisch - kieferchirurgische Behandlungen von der Beihilfe übernommen werden.

Im Rahmen einer gesetzlichen Neustrukturierung der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) Anfang 2012 ergab sich zudem, dass auch die Beihilfe bestimmte Materialien und Leistungen, die dem neuesten Stand der Kieferorthopädie entsprechen, zum Teil nicht mehr übernehmen darf. Wir beraten Sie vor diesem Hintergrund selbstverständlich ausführlich über die bestehenden Möglichkeiten.

Privat zusatzversicherte Patienten

Ob die Krankenkasse die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt, hängt vom individuell abgesicherten Tarif ab. Sie sollten diese Frage vor Beginn der Behandlung unbedingt mit der zuständigen Zusatzkrankenversicherung klären. Wir werden Sie dabei selbstverständlich mit Stellungnahmen und Hilfestellungen unterstützen.

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Telefon 030 78 89 11 44
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